35 Jahre Erfahrung und Engagement
Karsten Sommer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Karsten Sommer (geb. 1965) ist seit 1995 selbständiger Anwalt. Bis zur Gründung der eigenen Kanzlei mit Rechtsanwalt Peter Kremer im Jahr 1997 arbeitete er von 1990 bis 1997 in der Rechtsanwaltskanzlei Gassner, Groth, Siederer & Kollegen in Berlin im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht. 1997 erwarb er die Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seit Anfang der 2000er Jahre hat er das www.buero-fuer-umweltrecht.de aufgebaut, in dem heute fünf Spezialisten für das Bau-, Umwelt- und Planungsrecht zusammenarbeiten.
Seit den neunziger Jahren arbeitet Karsten Sommer auch wissenschaftlich (dazu unten Referenzen/Publikationen) und in der Lehre, zuletzt als Gast- und später Vertretungsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Bau- und Planungsrecht an der brandenburgisch-technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Er hält Vorträge und Fortbildungen für verschiedene Institutionen.
Die Liebe zu den Bergen und ihrer wunderbaren Flora und Fauna führte schließlich 2021 zur Zweigstelle im schönen Allgäu.
Mehr zur Person
- Studium der Rechtswissenschaften und Politologie an der Freien Universität Berlin
- erstes Staatsexamen in Berlin 1992
- seit 1990 als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth & Siederer im Bau-, Umwelt- und Planungsrecht
- zweites Staatsexamen 1995
- Zulassung zum Rechtsanwalt September 1995
- Rechtsanwalt im Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. 1995 bis 1997
- Gründung der eigenen Anwaltskanzlei 1997
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit Oktober 1999
- Lehrbeauftragter (Naturschutzrecht) an der Verwaltungsakademie Berlin 2002/2003
- Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Hochschule Magdeburg/Stendal 2009 – 2012
- Gastprofessor an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (ehem. Cottbus) seit April 2013; April 2015 bis März 2018 Vertretungsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bau- und Planungsrecht an der Fakultät 2 für Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung
- Referent u.a. für das Deutsche Institut für Urbanistik, das VHW, Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der Gesellschaft für Umweltrecht, dem Bund für Umwelt- und Naturschutz, dem Deutschen Alpenverein
Referenzen/Publikationen
- Leitfaden „Versickerung, Retention und Verdunstung als Beitrag zur Wassersensiblen Siedlungsentwicklung“, mit Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH und bgmr Landschaftsarchitekten GmbH (Hrsg: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat), Wiesbaden, Juli 2024, veröffentlicht unter https://landwirtschaft.hessen.de/wasser
- Kommunale Freiraumsatzung, eine Kurzexpertise von Dr. Carlo W. Becker, bgmr Landschaftsarchitekten, in Zusammenarbeit mit Karsten Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht – Berlin, April 2024veröffentlicht unter https://gruen-in-der-stadt.de/uploads/files/17042024_KE_Freiraumsatzung_getaggtKopie.pdf
- Rechtsgutachten „Erarbeitung und modellhafte Anwendung von Praxisempfehlungen zur Unterstützung der Kommunen bei der Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen in Bezug auf die Auswahl, Abstimmung und Begründung straßenverkehrsrechtlicher Maßnah-men“ im Auftrag des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL), Juni 2018, veröffentlicht auf der Internetseite des MLUL: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_test_02.a.189.de/Umgebungslaerm_Abschlussbericht_Laermaktionsplanungsmodelle.pdf
- Rechtsgutachten: „Städtischen Lieferverkehr umweltgerecht gestalten – Handlungsmöglichkeiten von Kommunen“ im Auftrag des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V., veröffentlicht auf der Internetseite des BUND unter https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/staedtischen-lieferverkehr-umweltgerecht-gestalten-handlungsmoeglichkeiten-von-kommunen/
- Rechtsgutachten (mit LK Argus): „Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30: Stärkung der Entscheidungskompetenzen der Kommunen“ im Auftrag des Umweltbundesamtes, veröffentlicht als UBA-Texte 30/2016
- Rechtsgutachten: „Konfliktfelder der Mehrfachnutzung und Gestaltung von Gewässern als integraler Bestandteil urbaner Quartiere “- rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für die Öffnung der Gewässer für Mehrfachnutzung, Kurzfassung veröffentlicht in der Schriftenreihe Werkstatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Heft 77, „Integrierte Stadtquartiersentwicklung am Wasser“, S. 42 f., Berlin 2011
- The German Environment Impact Assessment System, an assessment for The World Bank, A brief overview over the German Environmental Permitting (EP) and Environmental Impact Assessment (EIA) system including the description of national experience with EP and EIA system, Berlin/Washington D.C. September 2002
- Umsetzung der Plan-/Programm-UVP-Richtlinie der EG, TV 3: Machbarkeitsstudie für ein Behördenhandbuch „Umweltschutzziele in Deutschland“, mit Prof. Dr. Alexander Schmidt, G. Meyerhöfer, Vorhaben aus dem UFO-Plan 2001, i.A. des Umweltbundesamtes, Abschlussbericht Juli 2002 (veröffentlicht als UBA-Texte 58/02, s. http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-k/k2210.pdf)
- „Erprobung von Maßnahmen zur umweltschonenden Abwicklung des städtischen Wirtschaftsverkehrs“ mit Wulf-Holger Arndt, Ingo Einacker, Heike Flämig, Christian Schneider, im Auftrag des Umweltbundesamtes, Forschungsbericht, veröffentlicht als UBA-Texte 57/00 (http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-k/k1923.pdf)
- Rahmenbedingungen, Akteure und Instrumente beim Eintrag versauernd wirkender Substanzen, bearbeitet mit dem Öko-Institut (Berlin) für die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des Deutschen Bundestages, Dezember 1997

Wissen – Denken – Handeln
Aufgewachsen mit dem 1972 veröffentlichten Bericht „Grenzen des Wachstums“ des Club of Rome arbeite ich seit rund 35 Jahren mit dem Ziel, als Anwalt einen kleinen Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit der Umwelt zu leisten.
Kompetenzen & Spezialisierungen
Tätigkeitsschwerpunkte
Unser Büro berät und vertritt Umweltverbände, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden im Umwelt- und Planungsrecht. Mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie in komplexen rechtlichen Fragen und entwickeln praxisnahe Lösungen.
Umweltrecht
Den Umweltverbänden als „Anwälten der Natur“ , Initiativen, Vereinen, Privatleuten, Kommunen und kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Durchsetzung des Umweltrechts mit Expertise und Engagement zur Seite zu stehen, ist die Grundmotivation meines Büros. Ich verstehe mich als Anwalt für Umwelt und Mensch.
Baurecht
Wir beraten und vertreten besonders Kommunen, Umweltverbände, Privatpersonen, Unternehmen, Landes- und Bundesbehörden im öffentlichen Baurecht, besonders
- im Städtebaurecht/Bauplanungsrecht, etwa bei der Ausarbeitung oder Anfechtung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen
- im Bauordnungsrecht, etwa in Baugenehmigungsverfahren und bei der Anfechtung von Baugenehmigungen
- im Zusammenhang mit ökologischen Anforderungen in Landesbauordnungen
Planungsrecht
Wir beraten und vertreten besonders Umweltverbände, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden im Fachplanungsrecht, besonders im Infrastrukturrecht, etwa
- in luftverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa im Zusammenhang mit der Zulassung von Flughafen- oder Betriebserweiterungen
- in straßenrechtlichen Angelegenheiten, etwa in Planfeststellungsverfahren für Neubau und Änderungen von Autobahnen, Bundes-, Landes- und sonstigen Straßen
- in eisenbahnrechtlichen Angelegenheiten, etwa in Planfeststellungsverfahren für den Neu- und Ausbau von Bahnstrecken
Und mehr...
Wir beraten und vertreten besonders Umweltverbände, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden auch in anderen Rechtsbereichen, etwa
- bei der Durchsetzung von Informationsrechten nach Umweltinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz und anderen Informations- und Transparenzgesetzen
- in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei der Erarbeitung und Durchsetzung von Verkehrskonzepten, von Verkehrsbeschränkungen (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchfahrtsverboten etc.)
- in Streitigkeiten über die Enteignung und die Höhe der Entschädigungsentschädigung für Infrastrukturvorhaben
- bei der Umsetzung von Denkmalschutzvorhaben
- in kommunalrechtlichen und kommunalhaushaltsrechtlichen Angelegenheiten
Fragen zu Ihrem Anliegen?
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Team & Partner

Karsten Sommer
Rechtsanwalt

Souzi Shikhi
Rechtsanwaltsfachangestellte
Lars Krahmann
Rechtsanwaltsfachangestellter
Umweltverbände – die Anwälte der Umwelt + Sachverständige
Zusammenarbeit im Einzelfall nach Bedarf
Umweltverbände – die Anwälte der Umwelt + Sachverständige
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Umweltverbände mal treffend als "Anwälte der Natur" bezeichnet. Wir arbeiten von Anbeginn an mit den mitgliederstarken "großen" Umweltverbänden (wie BUND, NABU), aber auch mit vielen kleineren Umweltverbänden zusammen, um umweltrechtliche Ziele zu erreichen.
Das Umweltrecht ist von vielfältigen naturwissenschaftlichen Bezügen geprägt. Häufig ist die Einbindung von Sachverständigen aus anderen Sachgebieten entscheidend für die Durchsetzung der Ziele unserer Mandanten. Mit einer Reihe von Sachvesrtändigen arbeiten wir seit vielen Jahren immer wieder zusammen.

Karsten Sommer
Rechtsanwalt und Fachanwalt
Lars Kramann
Rechtsanwaltsfachangestellter

Souzi Shikhi
Rechtsanwaltsfachangestellte
Referendar
Referendarinnen und Referendare gesucht.
Partner:
Aktuelles
Neuigkeiten und Entwicklungen – bleiben Sie informiert!
-
Kommunale Wärmepläne bis zum 30.6.2026 erstellen – Herausforderung und Chance für Kommunen und Bevölkerung
Das Wärmeplanungsgesetz fordert bis 2026 bzw. 2028 eine nachhaltige Wärmeplanung für eine treibhausgasneutrale Versorgung bis 2045.
-
Bundesverwaltungsgericht beanstandet Berliner Sanierungsbeitragspraxis
Das Bundesverwaltungsgericht hat die umstrittene Berliner Praxis zu Ausgleichsbeträgen beanstandet und ein bestätigendes Urteil aufgehoben.
-
Dürfen Massentierhaltungen in Nitratgebieten noch zugelassen werden?
Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg fordern Prüfung der Stickstoffeinträge auch in das Grundwasser. Deutschland hat ein Stickstoffproblem.
-
Kanzlei Sommer erweitert Beratungsangebote
Mit unserer erweiterten Expertise im Bau- und Planungsrecht bieten wir ab sofort noch umfassendere Beratungsleistungen für Bauherren, Investoren und Kommunen an.
Kommunale Wärmepläne bis zum 30.6.2026 erstellen – Herausforderung und Chance für Kommunen und Bevölkerung
Nach dem Ende 2023 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz müssen deutsche Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens 30.6.2026 Wärmepläne erstellen. Kleinere Kommunen trifft diese wichtige Herausforderung bis spätestens 30.6.2028. Dabei gilt auch hier in aller Regel: Je früher, desto besser.
Die Wärmeplanung ist nicht nur Mittel, um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu erreichen. Sie dient auch der kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren Wärmeversorgung. Mit ihrer Hilfe kann auch der finanziell weniger gut gestellten Bevölkerung in geeigneten Gebieten eine zukunftsfähige Wärmeversorgung gesichert werden.
Mit den Schritten Durchführungsbeschluss – Eignungsprüfung – Bestandsanalyse – Potentianalyse – Zielszenario – Wärmeversorgungsgebiete und Umsetzungsstrategie strukturiert das Wärmeplanungsgesetz den Planungsprozess. Nutzen Sie die Potentiale!
Bundesverwaltungsgericht beanstandet Berliner Sanierungsbeitragspraxis
Mit Urteil vom 25. März 2025 (BVerwG 4 C 1.24) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die seit vielen Jahren umstrittene Berliner Praxis der Heranziehung zu sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen in wichtigen Punkten beanstandet. Es hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, dass die bisherige Praxis bestätigte, aufgehoben.
Nach der jetzt vorliegenden Pressemitteilung Nr. 22/2025 (abrufbar unter www.bverwg.de) beanstandet das Gericht das Fehlen einer Abwägung zur Erforderlichkeit der Sanierung, die fehlende Berücksichtigung des Sanierungskonzepts bei der Bewertung, ob die Sanierung durchgeführt ist und die Annahme, eine tatsächliche Vermutung spreche dafür, dass die Bodenwerterhöhung sanierungsbedingt ist (und nicht auf eigenen Aufwendungen der Eigentümer beruht).
Die Berliner Praxis war für Eigentümer ein ständiges Ärgernis, weil die Berechnung der Beiträge von nicht nachvollziehbaren Annahmen geprägt war, die die Berliner Gerichte aber bisher mitgetragen haben. Für Betroffene, deren Sanierungsbeitragsbescheide angefochten oder noch anfechtbar sind, besteht berechtigte Hoffnung, dass die Berliner Praxis nachvollziehbarer wird.
Ob die Sanierungsbeiträge in Berlin oder zumindest in einzelnen Sanierungsgebieten damit grundsätzlich in Frage gestellt ist, wird sich nach Auswertung der Ende März 2025 noch nicht vorliegenden Urteilsbegründung besser bewerten lassen.
Dürfen Massentierhaltungen in Nitratgebieten noch zugelassen werden?
Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg fordern Prüfung der Stickstoffeinträge auch in das Grundwasser.
Deutschland hat ein Stickstoffproblem. In vielen Regionen wird seit vielen Jahren der eu-weit geltende Nitratgrenzwert im Grundwasser überschritten.
Die betroffenen Gebiete werden als Nitratgebiete festgelegt, in denen besondere Anforderungen gelten sollen. Die reichen aber offensichtlich nicht aus, um die Grenzwerte einzuhalten. Es fehlt aber nicht nur an substantieller Verbesserung der Situation. Es werden auch noch Massentierhaltungen in Nitratgebieten zugelassen, die mit ihren Stickstoffemissionen die Probleme verschärfen. Deren Stickstoffeinträge in das Grundwasser werden dann von den Zulassungsbehörden negiert oder schlicht ignoriert.
Der BUND Baden-Württemberg hat das nach einem ersten erfolgreichen Prozess gegen den größten Milchviehstall im Land 2021 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.2.2021 – VGH 10 S 1327/20 -) nun auch gegen den größten Rinderstall im Land erfolgreich gerügt.
Im Februar 2025 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dem BUND auch in 2. Instanz Recht gegeben. Obwohl die Erweiterung des Rinderstalls in einem Nitratgebiet mit langjährigen Überschreitungen des Nitratgrenzwerts gebaut werden sollte, hat die Genehmigungsbehörde die Stickstoffeinträge in das Grundwasser durch das Vorhaben nicht ermittelt und bewertet. Sie hatte eine Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht erforderlich gehalten und dabei das Nitratgebiet und die hohen Stickstoffemissionen des Rinderstalls im Nitratgebiet ignoriert.
Kanzlei Sommer erweitert Beratungsangebote
Mit unserer erweiterten Expertise im Bau- und Planungsrecht bieten wir ab sofort noch umfassendere Beratungsleistungen für Bauherren, Investoren und Kommunen an.
Karriere
Sie sind engagiert, interessiert an spannenden rechtlichen Fragestellungen und möchten praktische Erfahrungen im Verwaltungsrecht sammeln? Wir bieten Referendarinnen und Referendaren mit guten verwaltungsrechtlichen Grundkenntnissen die Möglichkeit, eine Station in unserem Büro zu absolvieren.
Ihr Kontakt zu uns
Was kostet Sie die Beratung und Vertretung?
Nicht anders als in anderen Dienstleistungsbereichen ist auch im Anwaltsbereich das Kostenrisiko von entscheidender Bedeutung. Die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung und Vertretung sollte daher stets auch am Anfang eines Auftrags stehen. Gesetzliche Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Da die gesetzlichen Gebühren häufig im Einzelfall nicht angemessen sind, wird regelmäßig nach einem in einer Vergütungsvereinbarung vereinbarten Stunden- oder Festhonorar abgerechnet.
Teilweise sind der Vergütungsvereinbarung gesetzliche Grenzen gesetzt. So ist die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren in gerichtlichen Verfahren ebenso wenig gestattet wie die Vereinbarung übermäßig hoher Vergütungen. Über die Kosten im Einzelfall informiere ich gern telefonisch oder im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
Die anwaltliche Erstberatung, in der sich erfahrungsgemäß vieles bereits klären lässt, darf bei Privatpersonen - soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist - mit nicht mehr als 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (250 € bei schriftlichem Gutachten) berechnet werden.
Kanzlei Sommer
Büro für Umwelt-, Bau- und Planungsrecht
in Berlin und im Allgäu
Karsten Sommer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Grolmanstraße 39
10623 Berlin
Unsere Zweigstelle
Dietringer Straße 18
87669 Rieden am Forggensee
030/28 00 95 0
030/28 00 95 15
mail@kanzleisommer.de